Kostenübersicht
Kostenaufstellung
Diese Kostenübersicht ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit auch Ihres Leasingvertrags. Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Kosten für vorzeitige Beendigung
Bei einer vorzeitigen Beendigung durch den Leasingnehmer nach Artikel 13.1 wird eine Ausgleichszahlung nach folgender Tabelle fällig:
Laufzeit laut Vertrag | bis 24 Monate | bis 36 Monate | bis 48 Monate | bis 60 Monate |
---|---|---|---|---|
Ausgleichszahlung | (Anzahl an Mieten) | |||
nach Monaten | ||||
bis 6 | 13 | 16 | 18 | 22 |
bis 12 | 8 | 11 | 13 | 17 |
bis 18 | 4 | 8 | 9 | 13 |
bis 24 | * | 6 | 7 | 10 |
bis 30 | 4 | 5 | 8 | |
bis 36 | * | 4 | 7 | |
bis 42 | 3 | 6 | ||
bis 48 | * | 4 | ||
bis 54 | 3 | |||
bis 60 | * |
Sonstiges
● Verwaltungskosten für Vertragsübernahme sonstiger Schuldner - zwei Leasingraten ● Verwaltungskosten für Vertragsübernahme sonstiger Schuldner und für den Wechsel des Vertragspartners - drei Leasingraten ● Verwaltungskosten für den Wechsel des Vertragspartners innerhalb der eigenen Organisation - €250 ● Verwaltungsgebühr für die Erhebung eines Bußgeldes - 10 €. ● Inspektionsgebühr bei Rückgabe eines nicht gereinigten Fahrzeugs - 120 €. ● Fahrzeugtransport - €150 ● Kosten im Falle des Rauchens im Fahrzeug - 1000 € plus eventuelle Folgeschäden im Innenraum.
Mehr Kosten und weniger Kilometer
Hat der Leasingnehmer die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Leasingvertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Leasingnehmer für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer, der im Leasingvertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Es handelt sich dabei um eine Freigrenze; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Einzelleasingvertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden.
Erhebungsverfahren
Im Falle einer erfolglosen Abholung wird sofort ein automatischer Abholprozess eingeleitet. Das bedeutet, dass Sie innerhalb einer Woche aufgefordert werden, den ausstehenden Betrag zu überweisen, woraufhin eine Mahnung folgt. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Zahlung nicht erfolgt ist, wird das Fahrzeug abgeholt. ● Ermittlung des Standorts eines Fahrzeug - 1.000 €. ● Verspätete Rückgabe (plus Leasingrate für den zusätzlichen Zeitraum) - 250 €. ● Verwaltungskosten bei erfolglosem Lastschrifteinzug - 25 €.
Schäden während der Leasingdauer
● Die Höhe der Selbstbeteiligung ist im Leasingvertrag sowohl für Schäden an der Windschutzscheibe als auch für Diebstahl festgelegt. ● Reifenschäden und Reifenpannen sind nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt. Müssen die Reifen aufgrund einer Beschädigung ersetzt werden, stellen wir Ihnen das Restprofil in Rechnung.
Schäden bei der Rückgabe
Bei der Abholung wird ein Schadensbericht erstellt. Auf der Grundlage dieses Berichts wird entschieden, ob und welcher Schaden dem Kunden in Rechnung gestellt wird. MisterGreen unterscheidet zwischen akzeptablen und inakzeptablen Schäden. Um den Abholbericht korrekt zu erstellen, ist es wichtig, dass das Fahrzeug innen und außen sauber zurückgegeben wird.
Akzeptabel
● Flache Kratzer, die durch Polieren entfernt werden können, mit einer Länge von max. 10 cm, max. 1 pro Abschnitt ● Leichte Abschürfungen, die durch Polieren entfernt werden können. ● Kratzspuren auf einem Stoßfänger von max. 2x5 cm, max. 2 pro Stoßfänger ● Dellen mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 cm, maximal 1 pro Karosserieteil ● Steinschlag aus normalem Gebrauch
Nicht akzeptabel
● Schäden, die außerhalb der Richtlinien für akzeptable Schäden liegen ● Zerbrochene und beschädigte Spiegel ● Schäden am Lack, die nicht durch Polieren beseitigt werden können ● Beschädigung von innen ● Zerrissenes oder zerbrochenes Beleuchtungsglas ● Stern, Riss oder Loch in der Windschutzscheibe ● Beschädigter Reifen ● Gerissene oder stark beschädigte Felge oder Radkappe ● Brandlöcher, Risse und Lücken im Armaturenbrett und/oder in den Polstermöbeln ● Stark verschmutztes Interior
Bitte vergewissern Sie sich, dass alle unannehmbaren Schäden vor der Rückgabe des Fahrzeugs gemeldet wurden. Sollten zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht gemeldete, nicht akzeptable Schäden vorhanden sein, werden wir Ihnen diese gemäß dem Abholprotokoll in Rechnung stellen.