Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen MisterGreen Mobility GmbH Version: 2023-03
Allgemeine Geschäftsbedingungen MisterGreen Mobility GmbH Version: 2023-03
Artikel 1 Anwendbarkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Gebrauchsüberlassung von Fahrzeugen einschließlich zusätzlicher Leistungen (nachfolgend „Operational-Leasingverträge“ oder „Leasingverträge“ genannt) zwischen MisterGreen Mobility GmbH, Ratinger Straße 9, 40213 Düsseldorf (nachfolgend „Leasinggeber“ oder „MisterGreen“ genannt) und dem Leasingnehmer (nachfolgend „Leasingnehmer“ genannt) zustande kommen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Leasingnehmers gelten nicht, auch wenn der Leasingnehmer sich darauf bezieht und MisterGreen die Vertragserklärung des Leasingnehmers vorbehaltlos annimmt. Wesentliche Vertragsbestandteile (z. B. Merkmale des Fahrzeugs, Höhe der Leasingrate, Dauer, Kilometerstand) und die vom Leasingnehmer zu tragenden Kosten sind im Angebot aufgeführt.
Artikel 2 Reservierungen
Da sich der Endpreis des Fahrzeugs des Kunden in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Fahrzeugübergabe ändern kann, ist MisterGreen berechtigt, das endgültige vertragliche Entgelt in Form der Leasingrate einschließlich der vertragliche vereinbarten Dienstleistungen wie Zinskosten, Versicherungsprämien erst am Tag der Fahrzeugübergabe an den Leasingnehmer festzulegen. Der Leasingnehmer akzeptiert diesen Vorbehalt. Sofern sich der Leasingpreis aufgrund von Preisänderungen des Lieferanten um mehr als 10% gegenüber dem Leasingpreis bei Vertragsschluss erhöht, steht dem Leasingnehmer ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag zu.
Geschäftsgrundlage des Leasingvertrags ist, dass MisterGreen das Leasingfahrzeug auch finanzieren kann. Soweit ein Fahrzeug im Ausnahmefall nicht finanziert werden kann, entfällt die Geschäftsgrundlage und MisterGreen ist berechtigt, den Leasingvertrag zu kündigen.
Artikel 3 Bonität
Vor Vertragsschluss lässt MisterGreen die Bonität, die persönliche Identifikation und die Gültigkeit des Führerscheins des Leasingnehmers durch eine externe Agentur prüfen. Zu diesem Zwecke ermächtigt der Leasingnehmer hiermit seine Banken und Kreditinstitute, Auskünfte über seine Vermögensverhältnisse zu erteilen. Aufgrund der Ergebnisse dieser Prüfung ist MisterGreen berechtigt, die erste Leasingrate des Leasingnehmers für das Fahrzeug zu erhöhen oder den Leasingvertrag nicht durchzuführen oder zu kündigen.
Artikel 4 Auslieferung und Übergabe
4.1 Die Auslieferung des Fahrzeugs erfolgt erst nach Vertragsschluss, d. h., nachdem MisterGreen das Angebot des Leasingnehmers auf Abschluss eines Leasingvertrags und das ausgefüllte SEPA-Lastschriftmandat erhalten bzw. angenommen hat. Die Lieferung erfolgt gemäß den im Leasingvertrag enthaltenen Spezifikationen (insbesondere Fahrzeugkonfiguration, Leasingparameter, gewählte Servicedienstleistungen, Abholort, Lieferzeit).
4.2 Angegebene Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist erforderlichenfalls ein Liefertermin oder eine Lieferfrist neu schriftlich zu vereinbaren.
4.3 Der Leasingnehmer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist MisterGreen schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt die MisterGreen in Verzug. MisterGreen ist in Abstimmung mit dem Leasingnehmer berechtigt, bis zur Lieferung des Fahrzeugs entgeltlich ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu stellen. Ein Rechtsanspruch des Leasingnehmers hierauf besteht nicht. Die Bestimmung des geeigneten Ersatzfahrzeugs bleibt MisterGreen vorbehalten.
4.4 Wird MisterGreen, während MisterGreen in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet MisterGreen nur dann, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre. Hat MisterGreen die Unmöglichkeit der Leistung nicht zu vertreten, z.B. bei höherer Gewalt, Aufruhr, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, haftet MisterGreen nicht.
4.5 Der Leasingnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann MisterGreen von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
Artikel 5 Rechtsverhältnisse / Eigentums- und Besitzverhältnisse / Pflichten des Leasingnehmers
5.1 Das Fahrzeug bleibt zu jeder Zeit das Eigentum von MisterGreen. Während der Leasingdauer verbleibt das Risiko des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Fahrzeugs bei MisterGreen. Der Leasingnehmer nimmt zur Kenntnis, dass MisterGreen ggf. Verbriefungstransaktionen zur Refinanzierung durchzuführen beabsichtigt und verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, mit MisterGreen in diesem Rahmen zu kooperieren und, falls erforderlich, jegliche Handlungen vorzunehmen und Erklärungen abzugeben, die erforderlich sind, um Hindernisse für die Durchführung entsprechender Verbriefungstransaktionen auszuräumen. Die angemessenen und erforderlichen Kosten für entsprechende angeforderte Handlungen und Erklärungen trägt der Leasinggeber.
5.2 Der Leasingnehmer darf das Fahrzeug nicht veräußern, vermieten, verpfänden, mit anderen Rechten belasten oder anderweitig gewerblich durch Dritte nutzen lassen. Zur längerfristigen Nutzung darf er das Fahrzeug nur seinen Mitarbeitern und Familienangehörigen sowie Lebensgefährten überlassen. Eine hiervon abweichende Verwendung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung seitens MisterGreen.
5.3 Der Leasingnehmer hat das Fahrzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Von Ansprüchen Dritter auf das Fahrzeug, Entwendung, Beschädigung und Verlust ist MisterGreen vom Leasingnehmer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden zu benachrichtigen.
5.4 Der Leasingnehmer ist Halter des Fahrzeugs. Das Fahrzeug wird entweder auf den Leasingnehmer oder auf MisterGreen zugelassen. Auch wenn das Fahrzeug auf MisterGreen zugelassen ist, gilt der Leasingnehmer als alleiniger Halter des Fahrzeugs und hat die damit verbundenen Verpflichtungen zu erfüllen. Die Zulassungsbescheinigung II wird von MisterGreen verwahrt. Wird die Zulassungsbescheinigung II dem Leasingnehmer von Dritten ausgehändigt, ist der Leasingnehmer unverzüglich zur Weiterleitung an MisterGreen verpflichtet.
5.5. Der Leasingnehmer hat alle sich aus dem Betrieb und der Haltung des Fahrzeugs ergebenden gesetzlichen Verpflichtungen, insbesondere Steuern, Bußgelder, Strafen und die termingerechte Vorführung zu Untersuchungen und die regelmäßige Kontrolle, ob Fahrer, die das Fahrzeug für den Leasingnehmer nutzen, über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen, zu erfüllen und MisterGreen, soweit MisterGreen in Anspruch genommen wird, freizustellen.
5.6. Ist in den Leasingvertrag der Versicherungs-Service nicht aufgenommen worden, gelten die nachfolgenden Bestimmungen:
a Der Leasingnehmer hat im eigenen Namen und auf eigene Kosten für das Leasingfahrzeug eine Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung gemäß § 1 Pflichtversicherungsgesetz abzuschließen und für die Dauer des Leasingvertrags aufrechtzuerhalten.
b Der Leasingnehmer hat im eigenen Namen und auf eigene Kosten für das Leasingfahrzeug eine Vollkaskoversicherung (Voll- und Teilkaskoversicherungsschutz) abzuschließen und für die Dauer des Leasingvertrags aufrechtzuerhalten. Eine Selbstbeteiligung des Leasingnehmers darf nicht höher als 500 Euro ausfallen.
c Der Leasingnehmer hat MisterGreen den Versicherungsschutz hinsichtlich Teil- und Vollkasko durch Aushändigung einer Kopie der Deckungsbestätigung nachzuweisen. Die Aushändigung der Kopie ist Voraussetzung für die Übergabe des Leasingfahrzeugs. Der Leasingnehmer hat MisterGreen darüber hinaus eine Kopie des Vollkasko-Versicherungsvertrags samt Versicherungsbedingungen auszuhändigen.
d Der Leasingnehmer tritt mit Inkrafttreten des Leasingvertrags seine Ansprüche aus dem zukünftigen Vollkasko-Versicherungsvertrag an MisterGreen ab. MisterGreen nimmt die Abtretung an. MisterGreen ist berechtigt, bei der Versicherungsgesellschaft in Bezug auf den Voll- und Teilkaskoschutz einen Sicherungsschein anzufordern.
5.7 Sollte das Fahrzeug auf MisterGreen zugelassen sein, ist MisterGreen verantwortlich für den Abschluss einer Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung für das Fahrzeug während dessen Nutzung sowie für eine Haftpflichtversicherung. Die für diese Versicherung geltenden Bedingungen gelten zusätzlich zum Leasingvertrag. Der Leasingnehmer und MisterGreen haben im Leasingvertrag die Höhe der "Selbstbeteiligung" pro Schadensfall vereinbart, sofern ein Schadensfall nicht von einer Versicherungsgesellschaft im Rahmen der Vollkaskoversicherung und/oder der Insassenversicherung gedeckt ist.
Artikel 6 Nutzung, Wartung und Instandhaltung
6.1 Der Leasingnehmer hat dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers behandelt wird. Das Fahrzeug ist im Rahmen des vertraglichen Verwendungszwecks schonend zu behandeln und stets im betriebs- und verkehrssicheren Zustand zu erhalten. Ebenso sind alle notwendigen Reparaturen unverzüglich durchführen zu lassen. Kleinreparaturen sowie die Beschaffung von Kleinersatzteilen wie Keilriemen oder Wischerblätter können nach Ablauf der Garantiezeit einer Schnelldienststation in Auftrag gegeben werden; ansonsten ist grundsätzlich eine vom Hersteller autorisierte Werkstatt zu beauftragen.
6.2 Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug bei einem offiziellen Markenhändler gemäß dem Wartungsplan des Herstellers und/oder von MisterGreen zu warten. Die Häufigkeit und Notwendigkeit der Wartung, der Reparaturen und/oder des Austausches von Teilen, die vom Wartungsplan des Herstellers abweichen, kann nur von MisterGreen bestimmt werden. MisterGreen ist jederzeit berechtigt, den Zustand des Fahrzeugs zu überprüfen.
6.3 Wenn Reparaturen und/oder Wartungen nicht von einem offiziellen Markenhändler oder ohne Genehmigung oder Anweisung von MisterGreen durchgeführt wurden, gehen diese Kosten sowie alle Kosten und/oder Schäden, die durch unsachgemäße Reparaturen entstehen, zu Lasten des Leasingnehmers. Die Reparaturkosten für Schäden, die durch Verschulden des Leasingnehmers oder von Personen, für die der Leasingnehmer verantwortlich ist, verursacht werden, gehen vollständig zu Lasten des Leasingnehmers.
6.4 Schäden am Tachometer und an der Tachometerwelle sind sofort schriftlich der LG zu melden und unverzüglich nach ihrem Eintritt beheben zu lassen.
6.5 Nachträgliche Änderungen, zusätzliche Einbauten, Chip-Tuning Maßnahmen sowie Lackierungen und Beschriftungen an dem Fahrzeug (einschließlich des Anbringens von Zubehör, Aufklebern und Werbung oder LPG-Anlagen) bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von MisterGreen. Die Zustimmung seitens MisterGreen ersetzt nicht eine nach der Straßenverkehrs- und Zulassungsordnung etwa erforderliche neue Betriebserlaubnis. Die zum Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeugs vorhandenen Änderungen und zusätzlichen Einbauten werden nach Wahl von MisterGreen entweder auf Kosten des Leasingnehmers entfernt und der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt oder sie gehen entschädigungslos in das Eigentum von MisterGreen über.
6.6 Das Fahrzeug darf nicht für Fahrstunden, Wettbewerbe, Leistungsfahrten, Zuverlässigkeitsfahrten oder den Transport von gefährlichen Stoffen genutzt werden. Das Einsatzgebiet des Fahrzeugs ist auf Europa beschränkt. Fahrten in außereuropäische Länder, nach Russland, Weiß-Russland, die Ukraine, Moldawien, Bulgarien, Rumänien und die Türkei sowie in Krisengebiete bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung durch MisterGreen. Die Genehmigung seitens MisterGreen setzt den versicherungsrechtlich vereinbarten Deckungsschutz für das Leasingfahrzeug bei Fahrten in diese Länder voraus. Die Kosten für Grenz-Versicherungs-Beträge oder zusätzliche Kaskoversicherungen trägt der Leasingnehmer.
Artikel 7 Ersatzfahrzeug und Notdienst
7.1 Wenn der Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug im Leasingvertrag enthalten und somit Teil der Leasingrate ist, ersetzt MisterGreen das Fahrzeug während der Reparatur- und Wartungsarbeiten in Deutschland in der Zeit, in der das Fahrzeug nicht zur Verfügung des Leasingnehmers steht, durch ein anderes Fahrzeug. Die mit dem Ersatzfahrzeug gefahrenen Kilometer werden zu den mit dem Fahrzeug gefahrenen Kilometern hinzugezählt.
7.2 Soweit ein Kunde dies beantragt und wenn der technische Zustand des Fahrzeugs dies erfordert, was im Ermessen von MisterGreen liegt, ist MisterGreen berechtigt, das im Leasingvertrag genannte Fahrzeug durch ein anderes, mindestens gleichwertiges Elektrofahrzeug zu ersetzen. In diesem Fall gilt der Leasingvertrag als für das neue Fahrzeug abgeschlossen.
7.3 Ausgeschlossen ist jegliche Deckung oder Unterstützung, die im Falle von Ereignissen in Anspruch genommen wird, die auf den Ausfall des Fahrzeugs infolge eines vom Leasingnehmer leicht zu behebenden Mangels oder infolge eines vom Leasingnehmer verschuldeten Mangels oder Schadens zurückzuführen sind.
Artikel 8 Leistungsumfang
8.1 MisterGreen zahlt die nachfolgend beschriebenen Wartungs-, Schadensbeseitigungs- und Prüfungskosten:
a. Nach dem Hersteller vorgeschriebene Wartungsarbeiten einschließlich der dazu erforderlichen Materialien (etwaige Kosten für das Waschen, Reinigen und Polieren des Fahrzeugs und Updates für Navigationssysteme trägt der Leasingnehmer). b. Beseitigung verschleißbedingter Schäden (ausgenommen sind Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen und Reparaturen an Aufbauten, Sonderzubehör und Sonderausstattungen, die nicht Vertragsbestandteil sind). c. Gebühren für die Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO und alle sonstigen in der StVZO und den Anlagen dazu vorgeschriebenen Untersuchungen. Der Leasingnehmer ist jeweils verpflichtet, das Fahrzeug rechtzeitig der zuständigen Prüfstelle vorzuführen. d. Abschleppen des Fahrzeugs bis zur nächstgelegenen autorisierten Vertragswerkstatt des Fahrzeugfabrikats, sofern das Fahrzeug diese Werkstatt zur Beseitigung verschleißbedingter Schäden gemäß Ziffer 8.1.b. nicht mit eigener Kraft erreichen kann. Diese Regelung hat auch Gültigkeit innerhalb der Europäischen Union. Soweit möglich, sind Schutzbrief-Leistungen vorrangig in Anspruch zu nehmen. e. Kosten für die im Leasingvertrag bestellte Anzahl, Reifengröße und Typ an Sommerreifen und Winterreifen - Ersatz der Reifen, sobald sie bis auf das gesetzliche Mindestmaß abgefahren sind, - Saisonale Einlagerung von Sommer- und Winterreifen beim Vertragslieferanten von MisterGreen.
f. Logistikkosten seitens des Herstellers, sowie Zulassungskosten
8.2 MisterGreen übernimmt die nachfolgenden optionalen Leistungen, soweit sie in den Leasingvertrag mitaufgenommen worden sind.
a. Rundfunkbeitrags-Service: Ist das Fahrzeug auf MisterGreen zugelassen, führt MisterGreen den Rundfunkbeitrag an die zuständige Stelle zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ab. b. Versicherungs-Service: MisterGreen zahlt alle Versicherungsprämien zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen; sie ist Versicherungsnehmerin. c. Tesla Premium Konnektivität: Ist die Tesla Premium Konnektivität für das Fahrzeug gewünscht, wird diese über MisterGreen kostenpflichtig aktiviert. d. Kfz-Steuer: Ist das Fahrzeug auf MisterGreen zugelassen, führt MisterGreen die Kfz-Steuer an die zuständige Stelle zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen ab. e. Umweltbonusservice: Ist das Fahrzeug auf MisterGreen zugelassen, stellt MisterGreen sämtliche Anträge für Förderung oder Prämien beim Amt oder anderen ausschüttenden Partnern.
8.3 Für die Beseitigung eines Schadens im Sinne von Ziffer 7.1.b. ist vor Auftragserteilung die vorherige Zustimmung von MisterGreen einzuholen.
8.4 Wendet der Leasingnehmer im Inland – gleich aus welchem Grunde – Kosten auf, die nach Ziffer 8.1 von MisterGreen zu tragen sind, so werden ihm diese nach Vorlage ordnungsgemäßer Belege (Rechnung, Quittung u.a.), ausgestellt auf MisterGreen als Leistungsempfänger, nach positiver Rechnungsprüfung durch MisterGreen erstattet. Macht er derartige Aufwendungen im Ausland, erfolgt die Erstattung nur bis zur Höhe des Betrages, der von einer inländischen Vertragswerkstatt für die im Ausland in Anspruch genommenen Leistungen berechnet worden wäre. Im Ausland (außer EU - siehe Ziffer 1.1.d.) angefallene Abschleppkosten sind in keinem Fall erstattungsfähig.
Artikel 9 Dauer des Leasingvertrags
Der Leasingvertrag beginnt zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestätigung des Angebots seitens MisterGreen und endet mit Ablauf der im Leasingvertrag vereinbarten Laufzeit ab Lieferung, soweit nicht MisterGreen oder der Leasingnehmer von den in Artikel 13 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung beschriebenen Möglichkeiten zur vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrags Gebrauch machen.
Höhe der Leasingrate
10.1 In der monatlichen Leasingrate sind die Kosten enthalten, die in der (Kosten-) Übersicht des Angebots als solche ausgewiesen sind. Andere Kosten und Schäden sind grundsätzlich vom Leasingnehmer zu tragen, soweit sie nicht von MisterGreen zu vertreten sind. Zu diesen Kosten und Schäden zählen unter anderem: · Lager-, Park- und Mautgebühren sowie Abschleppkosten; · Verwaltungskosten für die Verfolgung von Verstößen; · alle Bußgelder und sonstigen Folgen von mit dem Fahrzeug begangenen Vergehen oder Straftaten; · Kosten/Schäden jeglicher Art; · Wartung und/oder Reparaturen an Teilen und/oder Zubehör, die auf der Grundlage des Leasingvertrags oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht im Leasingrate enthalten sind, insbesondere, wenn der Leasingnehmer diese selbst nachgerüstet hat; · Kosten und Schäden die aufgrund unsachgemäßer Benutzung, insbesondere unsachgemäßem Ladeverhalten entstehen; · die zusätzlichen Kosten für Arbeiten und administrative Tätigkeiten, die auf Wunsch des Leasingnehmers außerhalb der normalen Tätigkeiten durchgeführt werden, wie beispielsweise die Umschreibung des Leasingvertrags auf einen anderen Leasingnehmer; · Kosten für die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustands des Fahrzeugs nach Rückgabe des Fahrzeugs, soweit der Leasingnehmer es verändert oder beschädigt hat.
10.2 MisterGreen ist berechtigt, den Leasingrate anzupassen, wenn sich während der Laufzeit des Leasingvertrags zugrunde liegende Steuersätze, Versicherungsprämien, Kosten, Gebühren und zugrunde liegende Funktionalitäten ändern und/oder verbessern, einschließlich Software-Updates im Bereich der Selbstfahrfunktionen. MisterGreen wird dabei lediglich erhöhte Kosten an den Leasingnehmer weitergeben. Die geänderte Leasingrate tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der auf den Zeitpunkt der Änderung der Umstände folgt. Änderungen der Leasingrate gemäß diesem Artikel geben dem Leasingnehmer nicht das Recht, den Leasingvertrag (kostenlos) zu kündigen.
Artikel 11 Zahlungen
11.1 Die Zahlung erfolgt entsprechend der Vereinbarung im vom Leasingnehmer abgegebenen Angebot. Der Leasingnehmer darf gegen den Zahlungsanspruch von MisterGreen nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Leasingnehmers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
11.2 MisterGreens Rechte bei Zahlungsverzug ergeben sich aus dem Gesetz.
11.3 Zahlungen des Leasingnehmers werden zuerst auf die jeweils älteste nicht oder nicht vollständig gezahlte Leasingrate angerechnet.
11.4 Wenn der Leasingnehmer bei Abschluss des Leasingvertrags und vor der Zulassung des Fahrzeugs und der Überlassung des Fahrzeugs an den Leasingnehmer einen Vorschuss zahlt, vereinbaren die Parteien, dass diese Zahlung zum Zeitpunkt der tatsächlichen Überlassung des Fahrzeugs an den Leasingnehmer als erste Leasingrate gilt, unbeschadet der Verpflichtung zur Zahlung der regelmäßigen monatlichen Raten. Wenn und soweit diese erste Leasingrate abweichend von dieser Vereinbarung zwischen den Parteien (ganz oder teilweise) als Anzahlung oder Vorschuss im Sinne des zwingenden Rechts angesehen werden sollte, ist jede Forderung, die der Leasingnehmer gegenüber MisterGreen hieraus hat, gegenüber Forderungen von Banken oder (anderen) Kreditgebern, Finanziers und anderen Gläubigern nachrangig.
Diebstahl und Beschädigung
12.1 Gebrauchte Neufahrzeuge mit einem Versicherungswert von mehr als EUR 90.000,- ohne Mehrwertsteuer und einschließlich Mehrwertsteuer werden mit einem von der Versicherungsgesellschaft im Namen von MisterGreen anerkannten Diebstahlschutzsystem ausgestattet. Nur im Falle eines Diebstahls oder Verlusts hat die Versicherung die Möglichkeit, die Daten des Diebstahlschutzsystems zu nutzen.
12.2 Der Leasingnehmer ist verpflichtet, MisterGreen im Falle eines Diebstahls und/oder einer Beschädigung der Karosserie, die am Fahrzeug entstanden sind oder durch das Fahrzeug verursacht wurden, innerhalb von 24 Stunden zu informieren und so schnell wie möglich Zeugenaussagen und/oder andere Dokumente zu den Ereignissen vorzulegen, indem er ein vollständig ausgefülltes Schadensmeldeformular (European Damage Report Form) einreicht. Der Leasingnehmer und/oder der Fahrer des Fahrzeugs sollten, wenn möglich, eine polizeiliche Anzeige und/oder einen Bericht über den Vorfall anfertigen lassen. Im Falle eines Diebstahls muss der Leasingnehmer immer eine offizielle Anzeige und/oder einen Polizeibericht erstellen lassen. Der Leasingnehmer haftet für die Folgen einer verspäteten oder unvollständigen Meldung.
12.3 Der Leasingnehmer hat alle Handlungen, Zusagen und/oder Erklärungen zu unterlassen, aus denen die Anerkennung einer Haftung oder die Anerkennung einer Schadensersatzpflicht abgeleitet werden könnte.
12.4 Der Leasingnehmer ist verpflichtet, alle Anweisungen von MisterGreen pünktlich zu befolgen. Der Leasingnehmer ist verpflichtet, mit MisterGreen bei der Feststellung von Schäden oder anderen Untersuchungen zusammenzuarbeiten und MisterGreen alle notwendigen und verfügbaren Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Leasingnehmer tritt außerdem auf Verlangen von MisterGreen alle Forderungen oder Schadensersatzansprüche an MisterGreen ab, die der Leasingnehmer gegenüber Dritten hat.
12.5 Der Leasingnehmer ist verpflichtet, den Schaden sofort zu melden, in Übereinstimmung mit den Anweisungen auf https://support.mistergreen.nl/de/sie-hatten-einen-unfall-ihnen-ist-die-gegenpartei-ist-ihnen-nicht-bekannt-vandalismus-diebstahl. Das Fahrzeug kann nur in einer an MisterGreen angeschlossenen Werkstatt begutachtet und repariert werden. Die Reparatur von Schäden erfolgt nicht ohne die Zustimmung von MisterGreen, die nach eigenem Ermessen erteilt wird. MisterGreen behält sich das Recht vor, kleinere, unerhebliche Schäden nicht reparieren zu lassen. Die Kosten für die Reparatur von Schäden an der Werbung und/oder der Fahrzeugvollverklebung werden nicht von der Versicherung übernommen und gehen vollständig zu Lasten des Leasingnehmers.
12.6 Soweit in den Leasingvertrag der Versicherungs-Service nicht aufgenommen worden ist, schuldet der Leasingnehmer MisterGreen unmittelbar nach jeder Schadensmeldung die vereinbarte Selbstbeteiligung. Wenn innerhalb von 12 Monaten mehrere Schäden auftreten und/oder die Versicherungsgesellschaft die Selbstbeteiligung erhöht, ist MisterGreen berechtigt, den Betrag der Selbstbeteiligung und/oder den Leasingrate äquivalent einseitig zu erhöhen.
12.7 Wenn das Fahrzeug so beschädigt ist, dass es nach einem Sachverständigengutachten eines öffentlich bestellten Sachverständigen technisch und/oder wirtschaftlich nicht repariert werden kann, hat MisterGreen das Recht, den Leasingvertrag gemäß Artikel 8.2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sofort zu kündigen. Die Parteien können sich auf einen neuen Leasingvertrag für ein anderes Fahrzeug einigen.
Artikel 13 Vorzeitige Beendigung und Auflösung
13.1 Der Leasingnehmer kann den Leasingvertrag vorzeitig unter Einhaltung einer Frist von 2 Monaten durch schriftliche Aufforderung an MisterGreen kündigen, sofern er MisterGreen eine Gebühr in Höhe des in der Kostenaufstellung in Anlage 1 genannten Betrages zahlt.
13.2 MisterGreen ist berechtigt, den Leasingvertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Genehmigung per Brief, Fax oder E-Mail zu kündigen und das Fahrzeug anschließend wieder in Besitz zu nehmen, und zwar in folgenden Fällen: a. wenn der Leasingnehmer seinen Verpflichtungen aus diesem Leasingvertrag trotz Mahnung nicht nachkommt; b. wenn das Fahrzeug gepfändet oder aufgrund eines schuldhaften Verhaltens des Leasingnehmers polizeilich sichergestellt wird; c. wenn die Versicherungsgesellschaft die Versicherung des Fahrzeugs aufhebt oder die Versicherung nicht gewährt, es sei denn, MisterGreen hat diesen Umstand zu verschulden; d. wenn das Fahrzeug gestohlen wird oder verloren geht und es nicht mehr als zwei Monate danach wieder aufgefunden wird; e. wenn der Leasingnehmer für insolvent erklärt wird oder ein Zahlungsaufschub gewährt wird oder er anderweitig die Kontrolle über sein Vermögen verliert; f. wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug veräußert, verleiht (außer im Rahmen von MisterGreen Sharing), belastet oder veruntreut hat; g. wenn der Leasingnehmer im Hinblick auf den Abschluss des Leasingvertrags wissentlich unrichtige Angaben gemacht hat, die so beschaffen sind, dass MisterGreen den Leasingvertrag bei Kenntnis der korrekten Sachlage nicht oder nicht unter denselben Bedingungen abgeschlossen hätte; h. wenn sich herausstellt, dass dem Leasingnehmer aufgrund seines Nutzungsverhaltens übermäßige Reparatur- oder Wartungskosten für das Fahrzeug entstehen, so dass eine normale Nutzung des Fahrzeugs nicht mehr in Betracht kommt; i. wenn MisterGreen Informationen vorliegen, dass der Leasingnehmer oder der Fahrer des Fahrzeugs aus medizinischen oder anderen Gründen nicht oder nicht mehr in der Lage ist, das Fahrzeug zu führen; j. wenn das Fahrzeug einen Totalschaden hat.
Artikel 14 Pfändungen und weitere Eingriffe Dritter
14.1 Wenn Dritte Rechte in Bezug auf das Fahrzeug geltend machen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ergreifen wollen, wird der Leasingnehmer und/oder Fahrer diesen Dritten gegenüber unverzüglich deutlich machen, dass nicht der Leasingnehmer, sondern MisterGreen Eigentümer des Fahrzeugs ist. Wenn das Fahrzeug aus der Kontrolle des Leasingnehmers gerät, wird der Leasingnehmer und/oder der Fahrer MisterGreen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 24 Stunden informieren und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen dagegen ergreifen. MisterGreen ist berechtigt, die Maßnahmen zu ergreifen, die es zum Schutz seiner Rechte für notwendig erachtet. Der Leasingnehmer bevollmächtigt MisterGreen hiermit, diese Maßnahmen, falls erforderlich, im Namen des Leasingnehmers zu ergreifen.
14.2 Der Leasingnehmer trägt die Kosten für Maßnahmen zur Abwehr des Zugriffs Dritter, die nicht von MisterGreen verursacht und nicht von Dritten bezahlt worden sind. MisterGreen ist zudem berechtigt entsprechende Handlungen vorzunehmen bzw. Zahlungen durchzuführen, um etwaige Belastungen bzw. Rechte Dritter abzulösen, falls solche bestehen sollten. Der Leasingnehmer ist verpflichtet MisterGreen die im Rahmen dieser Abwendungsbefugnis verursachten Kosten bzw. Schäden zu ersetzen. Vorstehende Regelungen gelten nicht, wenn den Leasingnehmer in diesem Zusammenhang kein Verschulden trifft
14.3 MisterGreen ist berechtigt, (unter anderem zur Refinanzierung) , die Forderungen von MisterGreen aus dem Leasingvertrag gegen den Leasingnehmer auf Dritte zu übertragen oder das Fahrzeug zugunsten Dritter zu belasten oder zu veräußern, gleichgültig ob vor oder nach Abschluss dieses Vertrages.
Artikel 15 Abholung des Fahrzeugs und Endabrechnung
15.1 Der Leasingnehmer verpflichtet sich, das Fahrzeug bei Beendigung des Leasingvertrags in ordnungsgemäßen vertraglichen Zustand zurückzugeben. Ein ordnungsgemäßer Zustand liegt insbesondere vor, wenn das Fahrzeug unter Berücksichtigung der gefahrenen Kilometer und in Übereinstimmung mit den nach den Vorschriften der Betriebsanleitung des Herstellers mit einwandfreiem, vollständigem Zubehör in verkehrs- und betriebssicherem Zustand ohne Schäden, technischen oder optischen Mängeln und gültiger TÜV-Prüfung an MisterGreen oder an einem von MisterGreen zu bestimmenden Ort zurückgegeben wird. Mängel oder Schäden, die auf normaler Alterung oder vertragsgemäßer Abnutzung des Fahrzeugs beruhen, stehen der Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand nicht entgegen. Bei Rückgabe des Fahrzeugs durch den Leasingnehmer bestätigen MisterGreen und der Leasingnehmer die Rückgabebestätigung, in der der Kilometerstand und der Zustand des Fahrzeugs zu diesem Zeitpunkt angegeben sind.
15.2 Entspricht das Fahrzeug nicht dem Zustand gemäß Art. 15.1 und ist das Fahrzeug hierdurch im Wert gemindert, ist der Leasingnehmer zum Ausgleich dieses Minderwertes verpflichtet; ausgenommen sind technische Mängel. Eine schadenbedingte Wertminderung bleibt dabei außer Betracht, soweit MisterGreen hierfür bereits eine Entschädigung erhalten hat.
Können sich die Vertragspartner über einen vom Leasingnehmer auszugleichenden Minderwert nicht einigen, wird der Minderwert auf Veranlassen von MisterGreen mit Zustimmung des Leasingnehmers durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen oder ein unabhängiges Sachverständigenunternehmen ermittelt. Die Kosten hierfür trägt der Leasingnehmer. Durch das Sachverständigengutachten wird der Rechtsweg nicht ausgeschlossen.
15.3 Wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht unverzüglich nach Ablauf der Leasingdauer zurückgibt, schuldet der Leasingnehmer MisterGreen für jeden Tag der Verspätung einen verhältnismäßigen Teil der Leasingrate des Fahrzeugs, unbeschadet des Rechts von MisterGreen, das Fahrzeug herauszuverlangen und vom Leasingnehmer die Zahlung aller Kosten und Schäden infolge der verspäteten Rückgabe des Fahrzeugs ohne Inverzugsetzung zu verlangen, einschließlich der von MisterGreen erlittenen Verluste und Gewinneinbußen.
14.5 MisterGreen ist berechtigt, eine Anpassung der Leasingrate zu verlangen, wenn die Kilometerabweichung die vereinbarte Kilometerleistung um mehr als 10% übersteigt.
15.5 Am Ende der Leasingdauer stellt MisterGreen eine Schlussrechnung aus, die den Betrag enthält, den der Leasingnehmer MisterGreen aufgrund dieses Leasingvertrags noch schuldet und/oder den Betrag, den der Leasingnehmer MisterGreen bis dahin zu viel gezahlt hat.
Artikel 16 Übertragung des Vertrags
16.1 MisterGreen hat das Recht, diesen Vertrag einschließlich aller Rechte und Pflichten von MisterGreen aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zugrunde liegenden Verträgen, insbesondere im Rahmen von Verbriefungstransaktionen bzw. zum Zwecke der Refinanzierung auf Dritte (einschließlich Konzernunternehmen) zu übertragen. Der Leasingnehmer gibt hiermit im Voraus seine Zustimmung. Soweit ein Dritter anstelle von MisterGreen in die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten eintritt, steht dem Leasingnehmer ein Sonderkündigungsrecht zu; dies gilt nicht für die Abtretung.
16.2 MisterGreen speichert und verarbeitet die zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Leasingnehmers. Insbesondere kann die Verarbeitung im Rahmen der avisierten Verbriefungstransaktionen erfolgen, wozu auch die Weitergabe entsprechender, ggf. anonymisierter Daten an Dritte gehört. Genauere Informationen zur Verarbeitung und Speicherung der Daten, der Verwendungszwecke im Rahmen der Vertragsdurchführung, der Dauer der Verarbeitung und Speicherung sowie zu Ihren Rechten als Betroffene/r entnehmen Sie bitte dem gesonderten Informationsblatt „Datenschutzhinweise“.
Artikel 17 Haftung
17.1 Der Leasingnehmer haftet gegenüber MisterGreen im Rahmen der gesetzlichen Haftungsregelungen. Der Leasingnehmer stellt MisterGreen von allen Ansprüchen und Kosten frei, die gegenüber MisterGreen geltend gemacht werden, soweit sie auf ein Verhalten des Leasingnehmers oder eines nutzungsberechtigten Dritten zurückzuführen sind. Dies gilt nicht für Ansprüche und Kosten, deren Verursachung nicht vom Leasingnehmer zu vertreten sind.
17.2 MisterGreen übernimmt kein Beschaffungsrisiko für das Fahrzeug.
17.3 MisterGreen haftet auf Ersatz von Schäden des Leasingnehmers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unbegrenzt, im Falle sonstiger Fahrlässigkeit jedoch nur dann, wenn Pflichten verletzt werden, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Leasingvertrages erst ermöglicht. In letzterem Fall ist die Haftung von MisterGreen jedoch begrenzt auf denjenigen Schaden, der angesichts der jeweils vereinbarten vertraglichen Leistungen typischerweise vorhersehbar war. Unberührt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen haftet MisterGreen bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.
Artikel 18 Höhere Gewalt
Wenn MisterGreen aufgrund eines Mangels, der MisterGreen nicht zuzuschreiben ist, nicht in der Lage ist, seine Verpflichtungen aus dem Leasingvertrag zu erfüllen, ist MisterGreen berechtigt, den Leasingvertrag ohne gerichtliche Intervention und per Einschreiben zu kündigen oder seine Verpflichtungen auszusetzen, ohne dass MisterGreen zu irgendeiner Form von Schadenersatz verpflichtet ist. Als höhere Gewalt gelten unter anderem: verspätete Lieferung durch den Importeur oder Hersteller des Fahrzeugs oder einen Händler, der das Fahrzeug liefert, staatliche Maßnahmen, Streiks, Personalmangel und/oder Verlust oder Beschädigung des Fahrzeugs zwischen dem Zeitpunkt des Abschlusses des Leasingvertrags und dem Zeitpunkt der Lieferung.
Artikel 19 Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht. Im Falle von Rechtsstreitigkeiten sind die Gerichte in Berlin ausschließlich zuständig, soweit kein gesetzlicher ausschließlicher Gerichtsstand besteht.
Artikel 20 Sonstige Bestimmungen
20.1 MisterGreen ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Zeit zu Zeit anzupassen. Änderungen werden dem Leasingnehmer rechtzeitig schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Leasingnehmer nicht schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung Widerspruch erhebt. Auf diese Folgen wird MisterGreen den Leasingnehmer bei Übermittlung der Änderungen besonders hinweisen.
20.2 Der Leasingnehmer wird einen Wohnsitz- oder Sitzwechsel sowie Änderungen in der Rechtsform und den Haftungsverhältnissen seiner Firma unverzüglich anzeigen.
20.3 Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung bzw. Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Kostenübersicht
Kostenaufstellung
Diese Kostenübersicht ist Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und damit auch Ihres Leasingvertrags. Alle angegebenen Preise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
Kosten für vorzeitige Beendigung
Bei einer vorzeitigen Beendigung durch den Leasingnehmer nach Artikel 13.1 wird eine Ausgleichszahlung nach folgender Tabelle fällig:
Laufzeit laut Vertrag | bis 24 Monate | bis 36 Monate | bis 48 Monate | bis 60 Monate |
---|---|---|---|---|
Ausgleichszahlung | (Anzahl an Mieten) | |||
nach Monaten | ||||
bis 6 | 13 | 16 | 18 | 22 |
bis 12 | 8 | 11 | 13 | 17 |
bis 18 | 4 | 8 | 9 | 13 |
bis 24 | * | 6 | 7 | 10 |
bis 30 | 4 | 5 | 8 | |
bis 36 | * | 4 | 7 | |
bis 42 | 3 | 6 | ||
bis 48 | * | 4 | ||
bis 54 | 3 | |||
bis 60 | * |
Sonstiges
● Verwaltungskosten für Vertragsübernahme sonstiger Schuldner - zwei Leasingraten ● Verwaltungskosten für Vertragsübernahme sonstiger Schuldner und für den Wechsel des Vertragspartners - drei Leasingraten ● Verwaltungskosten für den Wechsel des Vertragspartners innerhalb der eigenen Organisation - €250 ● Verwaltungsgebühr für die Erhebung eines Bußgeldes - 10 €. ● Inspektionsgebühr bei Rückgabe eines nicht gereinigten Fahrzeugs - 120 €. ● Fahrzeugtransport - €150 ● Kosten im Falle des Rauchens im Fahrzeug - 1000 € plus eventuelle Folgeschäden im Innenraum.
Mehr Kosten und weniger Kilometer
Hat der Leasingnehmer die vereinbarte Gesamtfahrleistung überschritten, erfolgt für jeden mehr gefahrenen Kilometer eine Nachbelastung zu dem im Leasingvertrag festgelegten Nachbelastungssatz. Ist die vereinbarte Gesamtfahrleistung nicht erreicht, wird dem Leasingnehmer für jeden weniger gefahrenen Kilometer, höchstens jedoch für 10.000 Kilometer, der im Leasingvertrag festgelegte Erstattungsbetrag vergütet. Bei einer Über- bzw. Unterschreitung der Gesamtfahrleistung bis zu 2.500 km erfolgt weder eine Nachbelastung noch eine Erstattung. Es handelt sich dabei um eine Freigrenze; dies bedeutet, dass z.B. bei einer Überschreitung der Gesamtfahrleistung von 2.700 km die gesamten 2.700 Mehrkilometer mit dem im Einzelleasingvertrag festgelegten Mehrkilometersatz in Rechnung gestellt werden.
Erhebungsverfahren
Im Falle einer erfolglosen Abholung wird sofort ein automatischer Abholprozess eingeleitet. Das bedeutet, dass Sie innerhalb einer Woche aufgefordert werden, den ausstehenden Betrag zu überweisen, woraufhin eine Mahnung folgt. In dem unwahrscheinlichen Fall, dass die Zahlung nicht erfolgt ist, wird das Fahrzeug abgeholt. ● Ermittlung des Standorts eines Fahrzeug - 1.000 €. ● Verspätete Rückgabe (plus Leasingrate für den zusätzlichen Zeitraum) - 250 €. ● Verwaltungskosten bei erfolglosem Lastschrifteinzug - 25 €.
Schäden während der Leasingdauer
● Die Höhe der Selbstbeteiligung ist im Leasingvertrag sowohl für Schäden an der Windschutzscheibe als auch für Diebstahl festgelegt. ● Reifenschäden und Reifenpannen sind nicht durch die Kaskoversicherung gedeckt. Müssen die Reifen aufgrund einer Beschädigung ersetzt werden, stellen wir Ihnen das Restprofil in Rechnung.
Schäden bei der Rückgabe
Bei der Abholung wird ein Schadensbericht erstellt. Auf der Grundlage dieses Berichts wird entschieden, ob und welcher Schaden dem Kunden in Rechnung gestellt wird. MisterGreen unterscheidet zwischen akzeptablen und inakzeptablen Schäden. Um den Abholbericht korrekt zu erstellen, ist es wichtig, dass das Fahrzeug innen und außen sauber zurückgegeben wird.
Akzeptabel
● Flache Kratzer, die durch Polieren entfernt werden können, mit einer Länge von max. 10 cm, max. 1 pro Abschnitt ● Leichte Abschürfungen, die durch Polieren entfernt werden können. ● Kratzspuren auf einem Stoßfänger von max. 2x5 cm, max. 2 pro Stoßfänger ● Dellen mit einem maximalen Durchmesser von 2,5 cm, maximal 1 pro Karosserieteil ● Steinschlag aus normalem Gebrauch
Nicht akzeptabel
● Schäden, die außerhalb der Richtlinien für akzeptable Schäden liegen ● Zerbrochene und beschädigte Spiegel ● Schäden am Lack, die nicht durch Polieren beseitigt werden können ● Beschädigung von innen ● Zerrissenes oder zerbrochenes Beleuchtungsglas ● Stern, Riss oder Loch in der Windschutzscheibe ● Beschädigter Reifen ● Gerissene oder stark beschädigte Felge oder Radkappe ● Brandlöcher, Risse und Lücken im Armaturenbrett und/oder in den Polstermöbeln ● Stark verschmutztes Interior
Bitte vergewissern Sie sich, dass alle unannehmbaren Schäden vor der Rückgabe des Fahrzeugs gemeldet wurden. Sollten zum Zeitpunkt der Rückgabe nicht gemeldete, nicht akzeptable Schäden vorhanden sein, werden wir Ihnen diese gemäß dem Abholprotokoll in Rechnung stellen.